Das Internetrecht (oder auch Online-Recht) ist an und für sich kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern hat sich als Begriff all jener rechtlich zu würdigenden Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, entwickelt. Diese sind beispielsweise das Vertragsrecht inklusive AGB-Recht beim Vertragschluss im Internet, das Datenschutzrecht, Domainrecht, Jugendschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aber auch das Strafrecht. Zum Teil wird auch das Telekommunikations- und Medienrecht darunter fallen. Obgleich es sich um ein Sammelsurium verschiedener Rechtsbereiche handelt, wird das Internetrecht als Teilgebiet des Medienrechts oder IT-Rechts (Recht der Informationstechnologie) eingeordnet.
Im Internetrecht beraten und vertreten wir Sie unter Anderem in folgenden Bereichen:
Im Vertragsrecht sind typische Fragestellungen, mit dem sich ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung Internetrecht beschäftigt, die Gestaltung von Widerrufserklärungen, die Erstellung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die Erfüllung vor- und nachvertraglicher Informationspflichten und selbstverständlich der Vertragschluss selbst.
Oftmals wird verlangt die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses im Internet zu prüfen (beispielsweise bei den unzähligen Fällen von Abofallen im Internet).
Für Seitenbetreiber erstellt er AGB und Datenschutzerklärungen. Der Bereich des Vertragsrecht mit Vertragschluss im Internet (z.B. auch Ebay) wird mit dem Schlagwort E-Commerce beschrieben.
Weiter beschäftigt er sich mit Webdesign-Verträgen, Softwareerstellungsverträge und Verträge für Application Service Provider.
Im Wettbewerbsrecht mahnt der Anwalt Internetrecht Webseitenbetreiber ab oder reagiert auf erhaltene Abmahnungen seines Mandanten. Hierbei gilt es die beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf Richtigkeit und Angemessenheit zu überprüfen und gegebenfalls (bei unberechtigter Abmahnung) eine (oder mehrere) Schutzschrift(en) zu hinterlegen. Er beantragt einstweilige Verfügungen und erstellt Abschlussschreiben.
Im Domainrecht geht es um die Zuteilung von Domainnamen. Obgleich hier grundsätzlich das Prioritätsprinzip gilt, können "bessere Rechte" aus dem Namensrecht, dem Markenrecht oder überwiegend bekannten Namen zukommen.
Handelt es sich um Bildrechte oder Rechten an Texten, Videos oder Musikstücken (insbesondere in Zusammenhang mit Filesharing), geht es um Fragen des Urheberrechts.
In der Beratungspraxis kommt dem Bereich "Haftung für Inhalte" ein grosses Gewicht zu. Hierbei sind in besonderem Maße das Urheberrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Strafrecht berührt.
Neben der Forenhaftung ist ein weiterer Problemkreis die Linkhaftung sowie enstprechende haftungsausschließende Disclaimer bzw. die Frage deren Wirksamkeit.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr