Rechtsanwalt München Medienrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Medienrechts, z.B.:
- Schutz von Werken
- Nutzungsrechte (Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte)
- Vertragsgestaltung
- Recht der Presse, des Rundfunks und Films
- Recht der neuen Medien
- Medienregulierung
- Werberecht, Medienkartellrecht und Medienwettbewerbsrecht
Unter dem Begriff "Medienrecht" werden alle Rechtsgebiete in Bezug auf Mediennutzung verstanden. Im wesentlichen sind tangiert das Urheberrecht, das Werberecht und das Wettbewerbsrecht.
Wir beraten insbesondere in Bezug zu Online-/Mobile-Business und bieten die Erstellung von individuellen Verträgen.
Rechtsanwalt Dr. Storr ist Fachanwalt für It-Recht in München und berät und vertritt im Bereich des Rechts der neuen Medien.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr, München