Rechtsanwalt München Sozialrecht
Im Sozialrecht oder Sozialversicherungsrecht werden wir für Sie in folgenden Bereichen tätig:
- Rentenversicherung (Altersrente, Erwerbsminderungsrente usw., SGB VI)
- Krankenversicherung, SGB V
- Unfallversicherung, SGB VII
- Pflegeversicherung, SGB IX
- Arbeitslosengeld I - SGB III
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV, SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII)
Außerdem beraten wir Unternehmen zur Frage der Sozialversicherungspflicht, dem Problem der Scheinselbständigkeit und grenzübergreifendem Sozialrecht (Entsendung, Ein- und Ausstrahlung) insbesondere im Gebiet der EU.
Besuchen Sie auch die Seite
Fachanwalt Sozialrecht von Rechtsanwalt Dr. Oliver Storr in München.
Inhaltsverzeichnis von Rechtsanwalt Sozialrecht in München
Was ist Sozialrecht?
Noch immer hält sich die irrige Meinung, dass Sozialrecht Arme-Leute-Recht sei. Sicherlich ist Teil des Sozialrechts auch das Sozialhilferecht, welches im SGB XII verortet ist, das Grundsicherungsrecht und das Recht auf Sozialleistungen für erwerbsfähige Bedürftige nach dem SGB II, bekannt unter Hartz IV.
Den weitaus größeren Teil machen neben diesen höchst interessanten Rechtsteilgebieten die Bereiche der Sozialversicherung aus. Dies beginnt bei der Frage der Sozialversicherungspflicht an sich (möglicherweise nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz oder als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger), geht über Fragen der Scheinselbständigkeit in die besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs (SGB).
Dort sind die besonderen Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung (SGB III), Krankenversicherung (SGB V), Rentenversicherung (SGB VI), Unfallversicherung (SGB VII), Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und der Pflegeversicherung (SGB XI) verortet.
Neben diesen im Sozialgesetzbuch niedergelegten sozialen Versicherungsleistungen bestehen Ansprüche aus weiteren zum Sozialrecht gehörenden Rechtsgebieten, den sogenannten besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, die (noch nicht) in dieses aufgenommen worden sind.
Gemäß § 68 SGB I sind dies das Bundesausbildungsförderungsgesetz, die Reichsversicherungsordnung, das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, das Bundesversorgungsgesetz, Teile des Soldatenversorgungsgesetzes,
Teile des Bundesgrenzschutzgesetzes, Teile des Zivildienstgesetzes, Teile des Infektionsschutzgesetzes, Teile des Häftlingshilfegesetzes, Teile des Opferentschädigungsgesetzes,Teile des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,Teile des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes,
das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung, das Bundeskindergeldgesetz, das Wohngeldgesetz, das Adoptionsvermittlungsgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz,Teile des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das Altersteilzeitgesetz und zum Teil das Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Mann kann bei dem Umfang der zu beachtenden Gesetze und der Tatsache der zahlreichen Änderungen unschwer erkennen, dass das Rechtsgebiet "Sozialrecht" auch für einen Fachanwalt für Sozialrecht in seiner Gesamtheit durchwegs anspruchsvoll ist. Es gibt wohl kaum eine andere Fachanwaltschaft, die sich mit so einem umfangreichen
Rechtstoff befassen darf, der weitreichender Veränderungen durch den Gesetzgeber und einer sich schnell ändernden Rechtsprechung unterliegt - genau das macht das Sozialrecht für den Anwalt zu einem interessanten Rechtsgebiet. Für einen Anwalt ohne diesem Schwerpunkt ist es ein schwer zu durchschauendes Rechtsgebiet.
Was macht ein Fachanwalt für Sozialrecht?
Die Tätigkeit des Fachanwalts für Sozialrecht ist vielfältig und je nach Fall
unterschiedlich. Bei Leistungsansprüche, wird das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen im Verwaltungsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Amtsaufklärung geprüft.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist mittlewrweile spätestens im Widerspruchsverfahren, oftmals schon im Anhörungsverfahren veranlasst. Während wir früher unter Bezug auf die Amtsermittlungspflicht der Behörden die Beauftragung eines Anwalts erst im Klageverfahren empfohlen haben zeigt sich heute in der Praxis
dass die Behörden selbst mit der Masse der zu bearbeitenden Fälle und der Kenntnis der umfangreichen sich schnell frequentierend ändernden Rechtsprechung im Sozialrecht schwer zu Recht kommen. Daher erscheint es sinnvoll und notwendig, schon frühzeitig einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten.
Die Praxis hat gezeigt, dass schon im Verwaltungsverfahren auf die Besonderheiten eines Falles oder spezielle Rechtsprechung hingewiesen konnte und eine Abhilfeentscheidung durch die Behörde veranlasst werden konnte.
Dies spart dem Mandanten Kosten und auch Zeit. Zeit ist ein wesentlicher Faktor im Bereich des Sozialrechts. Wer auf seine Rente wartet, vorzeitig in Rente gehen will, auf Sozialleistungen zur Sicherung seines Existenzminimums angewiesen ist - kann diesen Umstand bestätigen.
Eine Beratung kommt daher schon frühzeitig in Frage. Oftmals erscheint auch die Einschaltung eines Fachanwalts für Sozialrecht im Anhörungsverfahren veranlasst. Zwar findet im Anhörungsverfahren keinerlei Kostenersatz durch die Behörden statt, allerdings ist die richtige Einlassung angesichts der zu erwartenden Rechtsfolgen (beispielsweise der rückwirkenden Aufhebung von Leistungsbescheiden über ein Jahr oder der Berührung mit Strafrecht) veranlasst.
Gerade bei Beitragsforderungen, der rückwirkenden Feststellung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Rückforderungen an sich - hiervon sind vor allem Arbeitgeber und Unternehmen tangiert - ist die Einschlatung eines Fachanwalts für Sozialrecht besser früher als später veranlasst.
So sollte gerade bei Fragen des Bestehens der Sozialversicherungspflicht, der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz oder auch der Versicherungsfreiheit als mithelfender Familienangehöriger frühzeitig ein Fachnawalt für Sozialrecht mit der Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens beauftragt weren.
Die hierbei entstehenden Anwaltskosten sind gut inverstiert angesichts der zu befürchtenden Nachforderung zzgl. Säumniszuschläge im Rahmen eienr späteren Betriebsprüfung durch die DRV - Deutsche Rentenversicherung.
Hier Kann man Kosten vermeiden und Rechtssicherheit herstellen.
Die Tätigkeit des Fachanwalts für Sozialrecht ist häufig eng verknüpft mit Fragen des Arbeitsrechts, Familien- und Erbrechts. Dies insbesondere auch, wenn es zu Rückforderung erbrachter Sozialleistungen gegenüber Unterhaltspflichtigen oder Erben kommt, aber auch bei der Verhängung von Sperrzeiten wegen unberechtigter Arbeitsaufgabe oder unzutreffend formuliertem arbeitsrechtlichen Vergleichen.
Auch in diesen Fällen ist Vorsicht besser als Nachsicht!
Der Fachnawalt für Sozialrecht wird regelmäßig mit Rechtsstreitigkeiten zum GdB (Grad der Behinderung), wegen der Zuerkennung einer Pflegestufe oder von Merkzeichen, bei Renten wegen Alters oder Erwerbsminderung konsultiert.
Zur effektiven Durchsetzung der sozialrechtlichen Anprüche gehören besondere Kenntnisse des Verfahrensrechts. Eine Besonderheit im Sozialrecht ist die sogenannte echte Untätigkeitsklage. Da der Faktor "Zeit" im Sozialrecht von entscheidender Bedeutung ist, haben die Verwaltungsbehörden über Anträge innerhalb von sechs Monaten, über Widersprüche innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.
Entscheiden Sie innerhalb dieser Frist nicht - ohne, dass eine nachvollziehbaren Entschuldigung für die Verzögerung gibt, kann die Behörde wegen ihrer Untätigkeit auf Verbescheidung verklagt werden.
Dies dient nicht der Bestrafung der Behörde, sondern allein der Steigerung ihrer Effektivität und em Schutze und Interesse des Anspruchstellers bzw. Widerspruchführers an einer zeitnahen Entscheidung.
Der Fachanwalt für Sozialrecht muss zudem in der Lage sein, ärztliche Gutachten zu überprüfen, zu interpretieren und zu erläutern, denn er bekommt regelmäßig in Verfahren zur Feststellung des Gdb, der Festlegung der Pflegestufe oder der Gewährung einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung mit solchen ärztlichen Gutachten in Kontakt.
Das Sozialrecht stellt ein ständig fließendes, sich rasch veränderndes und höchst interessantes Rechtsgebiet dar. Es stellt an den Fachanwalt für Sozialrecht die Anforderung, in diesem Rechtsgebiet stetig fortzubilden.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr