Rechtsanwalt München Wirtschaftsrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Wirtschaftsrecht, z.B.:
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Wirtschaftsprivatrecht
- Urheberrecht
Die Anwaltskanzlei Storr bietet vornehmlich im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Wirtschaftsprivatrecht anwaltliche Dienstleistungen an.
Wirtschaftsprivatrecht umfasst dabei sämtliche Rechtsgebiete, die einen Bezug zur Betriebswirtschaft haben.
Dies sind beispielsweise Fragen des Leistungstausches auf dem Markt und somit vornehmlich Vertragsrecht im B2B und B2C Bereich.
Hierbei sind neben den besonderen Verbraucherschutzgesetzen auch insbesondere das Handelsgesetzbuch oder Aktiengesetz betroffen.
Schwerpunktmäßig beraten wir mit Bezug zum
IT-Recht. Ferner sind die Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes mitumfasst.
Beratung und Vertretung bieten wir hierbei insbesondere im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Wirtschaftsverwaltungsrecht bezeichnet die Rechtsbeziehugen zwischen Wirtschaft und Staat. Hierbei sind zum einen Eingriffe denkbar durch Verbotsnoemn oder Eintragunserfordernisse, aber auch Subventionen und bestimmte Auswahlverfahren wie die öffentliche Vergabe von Leistungen.
Als Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologie (It-Recht) steht hier zu allererst die Kompetenz im IT-Vergaberecht, vor allem der Vergabe von Software-Leistungen ür die öffentliche Verwaltung.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr, München