Wir beraten und vertreten im gesamten Zivilrecht. Das Zivilrecht ist im Gegensatz zum Öffentlichen Recht von der Gleichordnung der Parteien geprägt. Sämtliche Regelungsbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Zivilrecht. Wir beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts.
Wir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht, z.B.:
Sie haben einen Vertag abgeschlossen und der Gegner zahlt nicht? Sie haben die Anfertigung einer Sache bestellt und bezahlt, die Sache wird aber nicht geliefert oder ist mangelhaft? Egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Dienstvertrags, Miete oder Leasing - wir beraten Sie wie Sie zu Ihrer Sache oder Ihrem Geld kommen. Der Schuldner hat mangelhaft oder verspätet geleistet? Sie haben kein Interesse mehr an der Lieferung? Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und was zu veranlassen ist.
Sie haben einen finanziellen Schaden erlitten. Egal ob aus Delikt, Gefährdungs- oder Garantiehaftung. Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld.
Ein anderer ist auf Ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert. Wir setzen Ihre Ansprüche nach § 812f. BGB durch.
Das Sachenrecht wird von den Begriffen Eigentum und Besitz beherrscht. Wir setzen Ihre Ansprüche als Eigentümer oder aus Besitz an einer Sache (z.B. als Mieter) durch. Während im Mobiliarrecht Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe erfolgt. geschieht dies im Immobiliarrecht durch Auflassung und Grundbucheintragung.
Wir ziehen Ihre Forderungen ein und erbringen Inkassodienste, beantragen Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und/oder setzen Ihre Ansprüche klageweise durch. Zahlt der Schuldner nicht, vollstrecken wir.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr, München